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Leistungsspektrum- IFR

...die konsequente Fortsetzung nach dem PPL-A bzw. CVFR              Instrumentenflugausbildung IR(A)

stand: 1.05.2006

Voraussetzungen:
Der Bewerber für die Instrumentenflugberechtigung IR(A) muss über die Fähigkeit verfügen, die englische Sprache zu folgenden Zwecken anwenden zu können.

  • Sprechfunkverkehr in allen Flugphasen durchführen
  • Notams, Flughandbücher und andere Informationen lesen und verstehen
  • Sich mit anderen Besatzungsmitgliedern in englischer Sprache verständigen

Der Bewerber für eine IR(A) muss im Besitz einer PPL(A) mit Nachtflugqualifikation oder CPL(A) sein und über mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen oder Hubschraubern verfügen, davon mindestens zehn Stunden auf Flugzeugen.

Theoretische Ausbildung:

Die theoretische Ausbildung ist innerhalb von 18 Monaten abzuschließen.

Die theoretische Ausbildung umfasst 200 Stunden wobei sich diese aus Unterricht im Klassenraum, interaktiven Videoprogrammen, Dia-und Tonbandvorführungen, Einzelplatzstudium, rechnergestützten Ausbildungsverfahren und weiteren genehmigten Unterrichtsmitteln zusammensetzt.

Der Ausbildungsgang kann mit den genehmigten Fernkursen „Gröger“ oder „CAT“ sowie dem dazugehörigen Präsenzunterricht absolviert werden
. Der sogn. Nahnunterricht findet bei der Flugschule Ardex in Kyritz statt.

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