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Voraussetzungen: Der Bewerber für die Instrumentenflugberechtigung IR(A) muss über die
Fähigkeit verfügen, die englische Sprache zu folgenden Zwecken anwenden zu
können.
Sprechfunkverkehr in allen Flugphasen
durchführen
Notams, Flughandbücher und andere
Informationen lesen und verstehen
Sich mit anderen Besatzungsmitgliedern in
englischer Sprache verständigen
Der Bewerber für eine IR(A) muss im Besitz einer PPL(A) mit Nachtflugqualifikation oder CPL(A) sein und über mindestens 50 Stunden
Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen oder Hubschraubern
verfügen, davon mindestens zehn Stunden auf Flugzeugen.
Theoretische Ausbildung: Die theoretische Ausbildung ist innerhalb von 18 Monaten abzuschließen.
Die theoretische Ausbildung umfasst 200 Stunden wobei sich diese aus
Unterricht im Klassenraum, interaktiven Videoprogrammen, Dia-und
Tonbandvorführungen, Einzelplatzstudium, rechnergestützten Ausbildungsverfahren
und weiteren genehmigten Unterrichtsmitteln zusammensetzt.
Der Ausbildungsgang kann mit den genehmigten Fernkursen „Gröger“ oder „CAT“
sowie dem dazugehörigen Präsenzunterricht absolviert werden. Der sogn. Nahnunterricht findet bei der Flugschule Ardex in Kyritz statt.
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